Mitgliederinformationen
Der Mitgliedsausweis ist jeweils für das aufgedruckte Kalenderjahr gültig, zusätzlich für den letzten Monat des Vorjahrs und bei ungekündigter Mitgliedschaft die ersten beiden Monate des Folgejahrs. Grund für diese Verlängerung der Gültigkeit ist der erforderliche Zeitaufwand für den Beitragseinzug und das Versenden der Mitgliedsausweise. Das Mitglied genießt nach Entrichten des Jahresbeitrags, respektive nach Erhalt des Ausweises, den Versicherungsschutz des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) und der Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt für die Vorteile der vergünstigten Übernachtung auf Hütten durch das internationale Gegenrechtsabkommen sowie die österreichische Hüttenmarke.
Sektionswechsel von Mitgliedern während des Jahres.
Das Mitglied kündigt die Mitgliedschaft in seiner alten Sektion zum Jahresende und wird für das laufende Jahr in seiner neuen Sektion als C-Mitglied aufgenommen. Es erhält dort den entsprechenden Ausweis, der ihm die Mitgliedsrechte der neuen Sektion einräumt (z.B. Nutzung einer Kletteranlage). Im nächsten Jahr wird die C-Mitgliedschaft in eine Hauptmitgliedschaft umgewandelt.
Stand November 2024
Zusätzlich zum gedruckten Ausweis kann sehr einfach über den Mitglieder-Self-Service „mein.alpenverein.de“ ein digitaler Mitgliedsausweis sowohl für Einzelmitglieder als auch für Partner*innen- und Familienmitgliedschaften abgerufen und heruntergeladen werden. Zusätzlich wird der digitale Ausweis an die hinterlegte E-Mail-Adresse als PDF-Anhang verschickt. So kann der Ausweis auf dem Smartphone unkompliziert z.B. auf Hütten und in Kletterhallen eingesetzt werden. Es kann sein, dass manche Handyoberflächen (z.B. Schutzfolien) Probleme beim Scannen verursachen. Hier hilft der Scan im Querformat oder die Erhöhung der Display-Helligkeit. Falls dies nicht funktioniert, dann bleibt die manuelle Eingabe der Mitgliedsnummer. Mit dem digitalen Mitgliedsausweis wird der Service gegenüber den Mitgliedern deutlich erweitert. Er trägt zudem zur Entlastung der Sektionen bei, da bei Verlust des Printausweises zukünftig nicht mehr zwingend ein neuer Papierausweis ausgestellt werden muss. Ein Verweis der Sektionen auf mein.alpenverein reicht aus!
Nach erfolgreicher Anmeldung des Mitglieds im Mitglieder-Self-Service „https://mein.alpenverein.de“ wird eine neue Kachel "Digitaler Mitgliedsweis" angezeigt. Dieser führt zum Download.
Der digitale Ausweis ist
- erst verfügbar, wenn die Mitgliedschaft älter als drei Wochen ist. (So ist sichergestellt, dass der Mitgliedsbeitrag bezahlt ist.)
- nur möglich für Mitglieder mit hinterlegter Bankverbindung.
- pro Mitglied oder für den ganzen Haushalt.
- analog dem gedruckten Ausweis mit Barcode für Lesbarkeit auf Hütten und in Kletterhallen.
- als Download im PDF-Format verfügbar und wird zusätzlich an die hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
Der Ausweis für das jeweilige Mitgliedsjahr ist jeweils ab 1. Februar eines Jahres abrufbar.
Stand November 2024
Änderungen bezüglich Anschrift, Konto, Bankdaten, Heirat sind umgehend der Sektion zu melden.
Austritte sind gemäß unserer Satzung § 11 spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vereinsjahres zu erklären (30.9.).
Mitgliedererwaltung: 0151-23379397 (AB) / E-Mail
Änderungen ihrer persönlichen Daten können Sie auch online im Mitglieder-Self-Service vornehmen.
Öffnen Sie bitte hierzu in Ihrem Browser die Seite https://mein.alpenverein.de
Ab sofort können Sie das Mitteilungsheft unserer Sektion statt mit der Post auch "Digital" als PDF-Datei an Ihre E-Mail-Adresse erhalten.
Wenn Sie dies wünschen, dann teilen sie dies bitte unserer Mitgliederverwaltung mit.
In diesem Zusammenhang wichtig:
Bitte teilen Sie uns immer zeitnah mit, wenn sich Ihre E-Mail-Adresse geändert hat.
Entweder als Info an unsere Mitgliederverwaltung oder als Änderung im Mitglieder-Self-Service (https://mein.alpenverein.de)
Informationnen zum Versicherungsschutz für DAV-Mitglieder erhalten Sie mit dem folgenden Link:
https://www.alpenverein.de/verband/services/versicherungen-im-dav
Rechtliches zu Führungstouren, Gemeinschaftstouren und Ausbildungskursen
Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Führungstouren und Gemeinschaftstouren.
Bei Führungstouren
- Übernimmt der Trainer (früher FÜL) die sicherheitsrelevante Verantwortung für die Geführten.
- Genießt der Trainer das volle Vertrauen der Geführten (auch stillschweigend).
- Trifft der Trainer die wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl, zu den Sicherungsmaßnahmen oder zum Tourabbruch.
Bei Gemeinschaftstouren
- Sind alle Teilnehmer in der Lage, die Tour selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
- Werden alle Entscheidungen gemeinsam getroffen.
- Fungiert der Trainer als Organisator, er übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für Andere.
Eine faktische Verantwortung – Stichwort „Garantenstellung“ kann ihm nur dann vorgehalten werden, wenn er einen Unfall auf Grund seiner Ausbildung hätte vorhersehen müssen. Damit können Gemeinschaftstouren (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbereich hinausgehen, für den Trainer ausgebildet und lizensiert sind. Gemeinschaftstouren können auch von nicht lizensierten Trainern organisiert werden.
Bei Ausbildungskursen
- Hat der Trainer grundsätzlich die gleiche sicherheitsrelevante Verantwortung wie bei Führungstouren. Mit zunehmendem Ausbildungsniveau geht jedoch immer mehr Eigenverantwortung auf die Teilnehmer über. Schließlich ist es das Ziel von Kursen, die Teilnehmer zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Bergsteigern, Kletterern etc. auszubilden.
Grundsätzlich hat der Sektionsvorstand die Verantwortung für das gesamte Touren und Ausbildungsprogramm der Sektion. Somit verantwortet er auch den Einsatz der Trainer (ebenso Tourenführer, -leiter und Ausbilder), insbesondere, wenn diese über den Bereich hinaus tätig werden, für den sie ausgebildet und lizensiert sind. Es reicht nicht aus, eine Gemeinschaftstour als solche auszuschreiben. Entscheidend ist, was auf der Tour ‚gelebt‘ wird. In dem Moment, in dem beispielsweise der Trainer einen Teilnehmer, der den Anforderungen nicht gewachsen ist, ans Seil nimmt und sichert, und der Teilnehmer sein Vertrauen in den Trainer setzt, wird daraus eine Führungssituation.